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Die beiden Fragen: haben die Erbfälzer zu Werl früher eine bürgerliche Zunft gebildet? und sind dieselben erst durch das Diplom des Kaisers Joseph I. vom 15. April 1708 in den Adelstand erhoben worden?

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Lilien, Felix von
Verfasserangabe: aus d. Quellen geschichtl. u. prakt. dargest. von Joh. Suibert Seibertz sammt d. Entw. veröffentl. Motive zu demselben, zur näheren Erörterung gebracht von Felix von Lilien
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Bibliothek: Landesgesch. Bibl. Signatur: G 487 4 Standort 2: Magazin Barcode: 50048047 Status: Nicht ausleihbar! Frist: Vorbestellungen: 0 Lagepläne:

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Lilien, Felix von
Verfasserangabe: aus d. Quellen geschichtl. u. prakt. dargest. von Joh. Suibert Seibertz sammt d. Entw. veröffentl. Motive zu demselben, zur näheren Erörterung gebracht von Felix von Lilien
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Systematik: Suche nach dieser Systematik G 487
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Beschreibung: 43 S. : graph. Darst.
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Fußnote: Enth. außerdem: Zur Prozesssache des Erbfälzers W. J. von Papen zu Westrich, Klägers, gegen das Erbfälzer-Collegium zu Werl, Verklagten, betreffend die Anerkennung der stautenmäßigen Qualifikationen der klägerischen Söhne als Erbfälzer. - [1839]åDie Jurisdictions-Verhältnisse des Gräflich von Bocholtzischen Patrimonial-Gerichts der Herrschaft Ulme, insbesondere in Beziehung auf die Untersuchung und Bestrafung der Holzdiebstähle / dargelegt in einer Beschwerde des Grafen von Bochholtz gegen das königliche Ober-Landes-Gericht zu Arnsberg bei seiner Majestät dem Könige und den dazu gehörigen Aktenstücken / Graf von Bocholz. - 1839. - 63 S.