Neue und bis zu 99 Jahre alte Bücher stehen in der Regel im Freihandbereich der Landesgeschichtlichen Bibliothek (LgB), ebenso die inhaltlich auf Bielefeld und OWL bezogenen Periodika und eine Auswahl wichtiger überregionaler Zeitschriften zur Geschichte. Magazinbestände werden auf Wunsch bereitgestellt. Im Lesesaal können alle Bücher, Zeitschriften und Dokumente eingesehen werden.
Ausleihbar: Die meisten Bände der Bibliothek
Ein Großteil der Bücher und Zeitschriften aus der Bibliothek kann ausgeliehen werden. Voraussetzung ist für Erwachsene, Jugendliche und Kinder eine gültige Bibliothekskarte unseres Hauses.
Die Leihfrist beträgt vier Wochen. Zeitschriftenbände entleihen wir für zwei Wochen. Leihfristverlängerungen oder Buchvormerkungen können Sie bequem via Internet mit den Kontofunktionen Ihrer Bibliothekskarte vornehmen. Die Bibliothek stellt ihre Bestände auch im Leihverkehr der deutschen Bibliotheken (Fernleihe) zur Verfügung.
Nutzung im Haus: Besonders kostbare sowie für die Präsenznutzung wichtige Bestände der Bibliothek
Bestimmte Bände der LgB sind nicht ausleihbar. Dazu gehören besonders kostbare Werke, Monographien und Zeitschriften, die älter als 100 Jahre alt sind, Broschüren und Quellensammlungen. Hinzu kommen unter anderem Bücher aus Sonderbeständen, Bibliographien und Examensarbeiten. Im Interesse der Präsenznutzung fällt unter diese Regelung auch das jeweils erste Exemplar des inhaltlich auf Bielefeld bezogenen Schrifttums.
Einsichtnahme im Lesesaal: Die Bestände des Archivs und der Sammlung
Dokumente aus dem Archiv und den Sammlungsbeständen sind nicht ausleihbar, da es sich in der Regel um nicht wiederbeschaffbare Unikate handelt. Sie können aber im Lesesaal ausgewertet werden. Wir stellen Ihnen das Gewünschte zu den Aushebungszeiten aus dem Magazin bereit.
Gebühren
Die Nutzung der Archivbestände unseres Hauses ist kostenlos, für die Ausleihe aus der LgB benötigen Sie eine gültige Bibliothekskarte, die für Erwachsene kostenpflichtig ist, für unter 18-jährige kostenfrei – darüber hinaus sieht unser Gebührentarif hier verschiedene Ermäßigungen vor. Weitere Gebühren erheben wir z.B. für die Überziehung von Leihfristen, Kopien, Scans/Reproduktionen sowie für die schriftliche Beantwortung von Anfragen, die im privaten oder kommerziellen Interesse liegen.
Benutzungsordnung mit Gebührentarif des Stadtarchivs und der Landesgeschichtlichen Bibliothek Bielefeld (Download als PDF)